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Aufgrund ihrer medizinischen
Kenntnisse und der in vielen Prozessen gesammelten
Erfahrung sind die Rechtsanwälte Christian Koch
und Leopold Lischka in der Lage, ärztliche Gutachten
auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen. Sie
decken Schwachstellen auf und machen sie dem Gericht
kenntlich. Zur außergerichtlichen und gerichtlich -
prozessualen - Beratung können sie auf einen großen
Kreis neutraler Sachverständiger zurückgreifen, die
versicherungsunabhängig arbeiten.
Sie treten den mitunter bescheidenen Schmerzensgeldvorstellungen
deutscher Gerichte bei ärztlichen Kunstfehlern durch
Auswertung der neuesten Rechtsprechung entgegen.
Die Rechtsanwälte Leopold Lischka
und Christian Koch haben bereits Schmerzensgelder in
ganz erheblicher Höhe erstritten. |