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Die Ehe ist in der Bundesrepublik
ein hohes Rechtsgut. Die Familie steht unter
dem besonderen Schutz des Staates (Grundgesetzes). Trotzdem
wird statistisch gesehen fast jede
3. Ehe geschieden. Wenn neben den privaten Problemen
existenzielle, geldliche hinzukommen, benötigen
Sie umfassenden anwaltlichen Beistand:
Gerichtliche Ehescheidungs- und Unterhaltsverfahren,
sei es für den anderen Ehegatten, vom Trennungs-
bis zum Nachscheidungsunterhalt, Klärung der elterlichen
Sorge für die Kinder entgegen der gesetzlichen
Regelung, Fragen des Umgangsrechtes. Auch Fragen des
Kindschafts- und Vaterschaftsanerkennungsverfahrens,
das gemeinsame Sorgerecht nichtehelicher Kinder, können
bereits eine außergerichtliche, anwaltliche Tätigkeit
erfordern.
Rechtsanwalt Leopold Lischka hat
seinen Tätigkeitsschwerpunkt auch im Familienrecht.
Er kann bereits außergerichtlich die Weichen für
eine spätere Entscheidung stellen. |