|
Gerade Privatpatienten werden
immer häufiger mit komplizierten Abrechnungsfragen
im Zusammenhang mit privatärztlichen oder zahnärztlichen
Leistungen konfrontiert:
- die Voraussetzungen für das
Entstehen eines Vergütungsanspruches nach GOÄ/GOZ
(Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte)
- abweichende Honorarvereinbarungen
- der Grundsatz der persönlichen
Leistungserbringung bei wahlärztlichen Leistungen
- der Bemessung der Gebühren
für Leistungen des GOÄ-Gebührenverzeichnisses
- der Bemessung der Gebühren
bei Versicherten des Standardtarifs der Privaten Krankenversicherungen
oder Analogbewertungen
Dies sind nur einige der Probleme, die zu Streitigkeiten
zwischen Patient und Arzt führen können.
Ebenso gibt es Streit zwischen Patienten
und ihrer privaten Kranken-versicherung, welche im Rahmen
ihrer Allgemeinen Versicherungs-bedingungen (Musterbedingungen
MB/KK) sowie den Tarifbedingungen der Krankheitskosten
und Krankenhaustagegeld-versicherung die Leistungsverpflichtung
immer enger auslegt.
So ist im Prozess bereits die Frage
zu klären, ob es sich bei der durchgeführten
medizinischen Leistung überhaupt um eine medizinisch
notwendige Behandlung im Rahmen der privaten Krankenversicherungs-bedingungen
gehandelt hat.
Diese Probleme bedürfen
kompetenter anwaltlicher Klärung, damit der Patient
am Ende nicht auf seinen Behandlungskosten sitzen bleibt.
|