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Krankenversicherungsrecht
Christian Koch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht an allen deutschen Gerichten.

Rechtsanwalt
Christian Koch
Am Bertholdshof 1
44143 Dortmund
Tel (0231) 59 00 71
Fax (0231) 59 00 00
E-Mail: koch@do-law.de

Gesetzlich versicherte Patienten haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Diese Krankenbehandlung umfasst die ärztliche Behandlung, Versorgung mit Zahnersatz, Versorgung mit Arzneimitteln, die häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, die Krankenhausbehandlung sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende Leistungen. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV - Modernisierungsgesetz - GMG) ist zum großen Teil am 01.01.2004 in Kraft getreten.

Auf Grund dieser Modernisierung stellen sich für den Patienten zahlreiche Fragen im Krankheitsfall:

  • Streichung oder Einschränkung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Neuordnung der Zuzahlung und Selbstbeteiligung
  • Erforderlichkeit der Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, Versorgung mit Zahnersatz
  • Hilfsmittelversorgung

Besondere Bedeutung bei der Entscheidung dieser Rechtsfragen kommt dabei dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu, welches in § 12 SGB V ausdrücklich hervorgehoben wird. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

 

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